Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIALOGATELIER Public Relations – Claudia Wieneke (im Folgenden „Agentur“ genannt) sind Bestandteil eines jeden Angebotes und Vertrages, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten für die gesamte Auftragsbeziehung. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, die Vertragsparteien haben dies im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten, Informationen, Vorlagen oder sonstiges Materialien (zusammen „Unterlagen“ genannt) unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

 

Soweit der Auftraggeber der Agentur Vorlagen zur Verwendung überlässt versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.

 

Für die inhaltliche Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich; er hat die Unterlagen frei von Rechten Dritter zu liefern. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere die Text- und Bildunterlagen sowie der von ihm zugelieferten Vorlagen. Er stellt die Agentur im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen bezüglich der Unterlagen entstehen können.

3. Vergütung

Die vereinbarten Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

 

Die vereinbarten Vergütungen sind spätestens 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Wird die Leistung in Teilen abgenommen oder ist die Leistungserbringung über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten vereinbart, steht es im Ermessen der Agentur, eine monatliche Vergütung oder eine Teilvergütung für bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

 

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, während dieser Zeit die weitere Leistungserbringung auszusetzen.

 

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder kommt es zu einer Erweiterung des Auftrags, kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

4. Auftragserteilung an Dritte

Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

 

Der Auftraggeber stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur diese auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers beauftragt hat.

5. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Die Agentur verweist auf die Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite.

 

Die Agentur weist darauf hin, dass bei der E-Mail Kommunikation technisch nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte Kenntnis vom Inhalt unverschlüsselter E-Mails erhalten. Der Auftraggeber ist mit einer unverschlüsselten E-Mail Kommunikation einverstanden.

6. Einräumung von Nutzungsrechten

Mit der endgültigen Übergabe von Arbeiten bzw. dem Abschluss der Leistungen durch die Agentur erwirbt der Auftraggeber, soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen, die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Übertragung der Nutzungsrechte an den Auftraggeber erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

Wiederholungen und erneute Nutzungen der im Rahmen der Auftragsbeziehung erstellten Arbeiten und Werke – auch bei nur geringfügiger Änderung – seitens des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten vorherigen schriftlichen Honorarvereinbarung der Vertragsparteien. Im Zweifelsfalle gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes.

 

Das Urheberpersönlichkeitsrecht des Beraters an etwaiger urheberrechtlich schutzfähiger Leistung bleibt unberührt.

7. Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen nach deren Erhalt umgehend zu prüfen und eventuelle Mängel der Agentur mitzuteilen. Mit der Abnahme der Leistung bzw. der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit von Text, Bild und der sonstigen Leistung.

 

Die Agentur haftet im Zusammenhang mit der Durchführung der Auftragsbeziehung, soweit gesetzlich zulässig, nur für vorsätzliches Fehlverhalten und grobe Fahrlässigkeit, sofern nicht vertragswesentliche Verpflichtungen betroffen sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), für deren Verletzung die Agentur auch für einfache Fahrlässigkeit haftet. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung der Agentur ist im Übrigen beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden; eine Haftung für entgangenen Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

 

Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die ihr vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen vollständig und richtig sind.

 

Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der auf ihrer Internetseite bereitgestellten Informationen.

8. Vertraulichkeit

Die Agentur wird alle im Zusammenhang mit der Beauftragung vom Auftraggeber erlangten Informationen über dessen innerbetriebliche Verhältnisse und Vorgänge einschließlich technischer und wirtschaftlicher Informationen vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der Agentur bekannt werden oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden oder der Agentur bereits vor Beauftragung bekannt waren. Die Geheimhaltungspflicht endet zwei Jahre nach Beendigung der Auftragsbeziehung.

 

Die Agentur darf auf den Umstand ihrer Beauftragung durch den Auftraggeber in werblichen Selbstdarstellungen gegenüber Dritten hinweisen. Dieser Umstand unterliegt nicht der Geheimhaltungspflicht.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

 

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.